Mietbedingungen

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Verein Quartiertreff Thunplatz, Bern (nachfolgend QTT), als Betreiber des Platzes und dem reservierenden Gast (nachfolgend Gast).

2. Buchung
Reservierungen können nur via Website http://www.qtt.ch vorgenommen werden. Mit der Reservation bietet der Gast den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahmebestätigung durch den QTT und dem Eingang der Zahlung zustande. Der QTT behält sich das Recht vor, Ihre Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich erscheint.

3. Zahlung
Im Bestätigungsmail vom QTT werden die Zahlungsangaben geliefert. Die volle Zahlung muss spätestens eine Woche vor dem Reservationstermin beim QTT eintreffen. Bei Nichtbezahlung zum angegebenen Termin durch den Gast kann der QTT das Grundstück neu vermieten.
Bank EEK AG, IBAN: CH18 0839 4016 2101 5010 5 , Zuhanden von: Quartiertreff Thunplatz QTT, Postfach 400, 3000 Bern 6

4. Preise
Das Grundstück wird pro Tag (d.h. 10.00 bis 09.30 am Folgetag) vermietet. Preis pro Tag: 120.- CHF  – Alle Preise sind inkl. Mehrwertsteuer.

5. Rabatte
Mitglieder erhalten einen Rabatt von 30 CHF pro Tag. 

6. Schlüsselübergabe
Die Schlüsselübergabe findet generell am Reservationstermin vor Ort statt.

7. Pflichten
Der Gast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, Einhaltung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Der Gast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Vertrags bzw. dem Aufenthalt auf dem Platz folgen, dies auch für die von ihm eingeladenen dritten Personen. Es obliegt dem Gast den QTT auf Mängel und Defekte des Inventars vor der Benutzung des Mietobjektes aufmerksam zu machen. Allfällige erforderliche Bewilligungen sind durch den Mieter selbst einzuholen. Der QTT lehnt für diesbezügliche Versäumnisse jede Verantwortung ab.

8. Benutzung
Pergola, Strom (220/380 V), Brunnen mit kaltem Wasser, 2 Elektro-Rechauds mit Pfannen, Kühlschrank, Krüge, Feuerstelle, Kugelgrill und verschiedene Spielgeräte stehen zur freien Verfügung. Die Toiletten vom Ropetech können benutzt werden. Ein Schlüssel ist auf dem Platz vorhanden. Es ist kein Geschirr vorhanden. In der Pergola sind 10 Garnituren Bänke/Tische (à 8 Personen) vorhanden und können genutzt werden. Diese sind nach Gebrauch wieder getrennt zu stapeln. Der Zaun zum Tennisclub darf nicht überstiegen werden; das Gelände des TC Rot-Weiss darf nur von seinen Mitgliedern betreten werden.

9. Rückgabe
Pergola, Geräteraum und Gelände sind unmittelbar nach der Veranstaltung aufzuräumen. Die Toiletten sind zu reinigen. Alle Anlagen sind in sauberem Zustand zu hinterlassen. Allfällige Nachreinigungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Geräteraum, WC, Stromschalter und Gelände sind nach Ende der Veranstaltung wieder abzuschliessen. Abfall ist durch den Mieter ordentlich zu entsorgen oder in frankierten Abfallsäcken am Strassenrand bereit zu stellen (Abfuhr am Mo/Do). Während der Vermietung entstandene Schäden sind nach dem Anlass dem QTT zu melden. Der Mieter haftet vollumfänglich dafür. Die Schlüssel sind dem QTT bei der Platzabnahme nach der Veranstaltung zu übergeben. Findet keine Abnahme statt, ist der Schlüssel im Briefkasten beim Eingang zu deponieren. Verlorene Schlüssel werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

10. Rücktritt durch den Gast
Der Gast kann jederzeit mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem QTT dessen Rücktritt von dem Vertrag erklären. Entscheidend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim QTT. Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn wird der ganze Preis zurückerstattet (falls bereits bezahlt). Bei späterer Stornierung ist der Gast zur vollständigen Bezahlung des Mietpreises verpflichtet. Das Wetterrisiko liegt in jedem Fall beim Mieter.

11. Rücktritt durch den Platzinhaber
Der QTT kann von dem Vertrag vor Mietbeginn zurücktreten, wenn das Grundstück nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden dem Gast alle bezahlten Beträge zurückerstattet; weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. In diesem Fall verpflichtet sich der QTT, den Gast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes zu informieren.

12. Versicherung
Der Trägerverein ist gegenüber der Burgergemeinde Bern für die Benützung des unbebauten Grundstückes bei Zürich Betriebe gegen Haftpflicht versichert. Im Übrigen haftet der QTT nicht.

13. Covid19-Massnahmen
Es sind die Massnahmen des Bundes und des Kantons zu berücksichtigen. Allfälliges Schutzkonzept ist Sache des Gastes.

14. Gerichtsstand
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen ist der Gerichtsstand Bern.

15. Gültigkeit
Diese Vertragsbedingungen gelten ab dem 14. Dezember 2022. Mit erfolgter Reservierung gelten diese Vertragsbedingungen als vom Gast akzeptiert und werden zum Vertragsbestandteil.